Steilböschung & Stützkonstruktion

Steilböschungen sind eine weitverbreitete Geländeform, doch der Begriff entzieht sich einer genauen Definition. Ein möglicher Ansatz zur quantitativen Begriffsabgrenzung kann die statische Nachweisgrenze, welche bei einer Neigung von 1:1,5 liegt, sein. Böschungen mit einer Neigung von mehr als 34° wären demnach als Steilböschung zu bezeichnen.

Steilböschungen finden sich in natürlicher Form nicht nur in den alpinen Gebieten, sondern auch an Gewässern und Küsten wieder. Künstlich geschaffene Steilböschungen sind durch fortschreitende Bebauung bei beengten Platzverhältnissen sowohl im urbanen Umfeld als auch im ländlichen Raum beim Straßen- und Verkehrswegebau und dem Deponiebau ein Thema.

Kommt es bei einer solchen natürlichen oder künstlich geschaffenen Steilwand durch Überschreitung der Scherparameter des Bodens (z. B. durch die Erhöhung der Auflast) zur Ausbildung von Gleit- oder Bruchflächen, so wird eine Steilböschungssicherung oder Stützkonstruktion notwendig. Um eine ausreichende Standsicherheit der Böschung zu erzielen, kann diese mit lagenweise eingebrachten Zuggliedern errichtet werden. Bei dieser als bewehrte Erde bezeichneten Bauweise können Geokunststoffe als Bewehrungsmaterial zum Einsatz kommen.

Bei bewehrten oder unbewehrten Böschungen ist zudem die Erosionssicherheit des Oberbodens zu betrachten. Ist die Oberbodenschicht durch Erosion gefährdet, da z. B. Bodenteile bis zur Ausbildung einer Vegetationsdecke ausgeschwemmt werden können, so kann hier durch geosynthetische oder natürliche Erosionsschutzprodukte eine temporäre Erhöhung der Erosionssicherheit erzielt werden.

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